Soziotherapie muss von einem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Der verordnende Arzt beziehungsweise Psychotherapeut arbeitet eng mit dem Soziotherapeuten zusammen. Der ausführende Soziotherapeut muss über eine Anerkennung verfügen und bei den Krankenkassen zugelassen sein. Art und Dauer der Therapie richten sich nach der Schwere der Krankheit.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal 120 Stunden in drei Jahren. Wie bei anderen medizinischen Leistungen auch, kann im Rahmen der Zuzahlungsregelung ein Eigenanteil von 5 € bis max 10 € bis zur Beitragsbemessungsgrenze hinzukommen. Menschen mit geringem Einkommen, können sich in der Regel jedoch von der Zuzahlung befreien lassen. Nach einer Soziotherapie sollen die Patienten in der Lage sein, notwendige ärztliche oder psychotherapeutische sowie andere Hilfen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf von drei Jahren können erneut maximal 120 Stunden Soziotherapie gewährt werden, auch wenn die Diagnose des Patienten sich nicht geändert hat.
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