Soziotherapie
Sandra Herold

Hinweise für VerordnerInnen

Schwer psychisch kranke Patienten sollen mithilfe einer Soziotherapie wieder lernen, ihren Alltag zu meistern und in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen eigenständig in Anspruch zu nehmen. Dabei soll die Eigenverantwortung des Patienten so gestärkt werden, dass er langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommt. Diese Ziele werden im soziotherapeutischen Betreuungsplan festgehalten.

Der Facharzt beziehungsweise Psychotherapeut muss die Schwere der Beeinträchtigung feststellen und bei der Verordnung von Soziotherapie angeben. Anhand der sogenannten GAF-Skala lässt sich die Beeinträchtigung quantifizieren. Das Ausstellen der Verordnung wird extrabudgetär und somit außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.

Bezüglich der Verordnung und Abrechnung lesen Sie bitte die Handreichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder kontaktieren Sie mich, ich helfe dabei gerne weiter. 




 
 
 
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